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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ECS UG (haftungsbeschränkt)

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die laut Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung stellen wir umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung. Die Rechnung ist dann binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material oder Vertriebskosten, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
4. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
5. Sind Mängel an der erbrachten Leistung oder der gelieferten Ware festgestellt worden, ist der Besteller berechtigt, einen angemessenen Teil bis zur Nacherfüllung oder Nachlieferung zurückzubehalten.
6. Mögliche Erstattungen | Gutschriften erstatten wir auf das vom Besteller hinterlegte Bankkonto.

Datenschutz
1. Alle durch ECS erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der DSGVO genutzt.
2. Erhobene Daten werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung gespeichert und nur soweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

Gewährleistung und Haftung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden sind. Bei Schäden, die wir durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben, haften wir in den Fällen §309 Ziffer 7 BGB.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand ist Lüneburg.

Sonstige Bestimmungen
ECS behält sich vor, diese AGB zu ändern und es gilt die jeweilig letzte Version

ZUSÄTZLICHE MIETBEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN BEI DER GESTELLUNG VON ENTERTAINMENTTECHNIK UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN
Zustandekommen des Vertrages
1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Hierzu bedarf es der schriftlichen Bestätigung (Email, Fax, Brief) durch den Besteller.
3. Angebote werden auf Basis unserer Erfahrung und Informationen des Bestellers erstellt und beinhalten keine zwangsläufige Ortsbegehung.
4. Zur Angebotserstellung werden wir notwendige Unterlagen und Informationen beim Besteller anfragen. Die angefragten Unterlagen sind durch den Besteller zeitnah und vollständig bereit zu stellen.
5. Hierbei prüfen wir, ob wir die angebotenen Leistungen ohne Gefahren oder Mängel erbringen können.
6. Mit Auftragsbestätigung werden wir ggf. eine Ortsbegehung durchführen und eine konkrete Planung erstellen. Eventuelle Änderungen am Angebot auf Erkenntnissen der möglichen Ortsbegehung und der Planung werden wir dem Besteller aktualisiert zukommen lassen.
7. Sollten der Besteller eine konkrete Planung einschl. Ortsbegehung durch uns vor Beauftragung wünschen, erstellen wir hierzu ein gesondertes Angebot.
8. Änderungen an den Rahmenbedingungen sind uns durch den Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Dabei behalten wir uns Anpassungen des Angebotes bzw. des Auftrages vor.

Widerruf
1. Der Besteller kann den Auftrag stornieren. Die Stornierung hat in Schriftform (Email, Fax, Brief) zu erfolgen. Für diesen Fall berechnen wir, ausgehend vom Datum des Zugangs der Stornierung bei uns, folgende Pauschalen:
2. Stornierung bis zu 6 Wochen vor Auftragsbeginn 15% der Auftragssumme.
3. Stornierung bis zu 4 Wochen vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme.
4. Stornierung bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme.
5. Stornierung innerhalb der 2 Wochen vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme.

Leistungsumfang

1. Werkverträge

ESC arbeitet ausschließlich im Rahmen von Werkverträgen.

1a. Unsere Mitarbeiter werden, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen zu erbringenden Leistungen eng mit Ihnen abstimmen. Unsere Mitarbeiter sind jedoch in der Leistungserbringung unabhängig und weisungsfrei und es kommt kein Dienstverhältnis zu Stande. Wir behalten uns vor, weitere Dienstleister in die Leistungserbringung einzubinden.
2. Für die fristgerechte Leistungserbringung benötigen wir den rechtzeitigen und terminierten Eingang aller bei Ihnen angefragten Informationen, Aufmaße, Pläne, Freigaben etc. Bei Verzug durch den Besteller behalten wir uns vor, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungserbringung bzw. Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Transport, Anlieferung und Kosten
1. Transportkosten berechnen wir gemäß Angebot für die ebenerdige Anlieferung bei freiem Zugang zu der Veranstaltungsfläche. Sollte die Anlieferung nicht ebenerdig durch uns erfolgen sollen, berechnen wir pro Geschoß ohne Aufzug die Anlieferung durch unsere Mitarbeiter.
2. Sollte es bei der Anlieferung zu Verzögerungen durch nicht befahrbare Lieferwege kommen, werden auch diese Wartezeiten in Rechnung gestellt. Auf- und Abbauarbeiten sind hierbei nicht berücksichtigt und werden bei Bedarf zusätzlich berechnet.
3. Der Besteller hat einen befestigten Untergrund auf der Anfahrt zum Aufbauort, ggf. geeignet für LKW und Sattelzug, sicherzustellen.
4. Der Besteller hat für etwaig benötigte Passierscheine für unsere Fahrzeuge zu sorgen.
5. Der Besteller hat für kostenlose Parkmöglichkeiten in der Nähe des Ortes der Leistungserbringung zu sorgen.

Generelle Pflichten des Kunden
1. Mit seiner Unterschrift bestätig der Besteller bei Abholung bzw. Anlieferung des Mietmaterials den einwandfreien Erhalt des oben aufgeführten Materials.
2. Wir stellen dem Besteller technisch aufwendiges und einwandfreies Material zur Verfügung. Dieses darf nur von fachkundigem Personal bedient werden.
3. Werden Bühnenbauten errichtet, hat der Besteller sicherzustellen, dass ein befestigter und tragfähiger Untergrund am Aufbauort mit einem Höhenunterschied von weniger als 25cm vorhanden ist.
4. Für den reibungslosen Auf- und Abbau werden ggf. qualifizierte Helfer für Auf-, Abbau- und Ladearbeiter benötigt, die durch den Besteller zu stellen sind. Entsprechender Bedarf wird dem Besteller frühzeitig kommuniziert. Unsere Mitarbeiter werden die Helfer entsprechend einweisen.
5. Sollten während des eigenständigen Aufbaus Mängel festgestellt werden, ist dies unter folgender Telefonnummer +49 151 15285232 bekanntzugeben.
6. Der Besteller hat bei Bühnenbauten im Außenbereich nachweislich für einen Potentialausgleich | Erdung der Bauten durch Fachpersonal zu sorgen.
7. Das Einbringen von Nutzlasten in Bühnenbauten, dazu gehören auch Werbe- Sponsorenbanner und Fahnen, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ECS erfolgen. Der Besteller hat einen Lastplan spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn zur Prüfung vorzulegen.
8. Bei im Außenbereich errichteten Bühnenbauten verpflichtet sich der Besteller, Maßnahmen zur Messung der Windgeschwindigkeit zu ergreifen.
9. Bei Mietgegenständen liegt das Risiko während der Mietzeit beim Besteller. Dieser hat sicherzustellen, dass die Mietsachen für den Zeitraum ordnungsgemäß versichert sind. Weiterhin hat er für deren Lagerung in abschließbaren oder bewachten Räumlichkeiten zu sorgen.

Rückgabe des Mietmaterials
1. Die Rückgabe von Mietmaterial hat bei Anlieferung durch den Besteller bis 12:00 Uhr zum vereinbarten Datum zu erfolgen.
2. Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter kann ECS Ausfallentschädigungen in Rechnung stellen, mindestens in Höhe des Mietzinses.
3. Nach der Rückgabe des Mietmaterials prüfen wir dieses binnen 5 Werktagen. Sollten Mängel oder Fehlteile festgestellt werden, die bei Übergabe nicht bestanden haben oder nicht vom Besteller angezeigt wurden, werden wir hierdurch entstehende Kosten an den Besteller weiterberechnen.

Eigentumsvorbehalt
Das Mietmaterial bleibt Eigentum von ECS.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsauskunft über den Anbieter Creditreform einzuholen. Abhängig vom jeweiligen Bonitätsindex behalten wir uns bei Erstkunden eine vollständige Begleichung der Auftragssumme im Vorwege der Leistungserbringung vor (Vorkasse).
2. Etwaige Transportkosten (Mensch und Material) werden gemäß Angebot in Rechnung gestellt
3. Unsere Tagessätze stellen wir für einen Arbeitstag von 10 Stunden, inklusive Pause in Rechnung. Darüberhinausgehende Einsätze werden gesondert in Rechnung gestellt. Weiterhin berechnen wir zwischen 20:00h und 06:00h einen Aufschlag von 25% und an Sonn- und Feiertagen 00:00h bis 24:00h von 40%.
4. Reisezeiten sind Arbeitszeiten und werden gemäß dem lauten Angebot vereinbarten Honorarsätzen pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
5. Unterbringungskosten werden gemäß Angebot pro Tag und Mitarbeiter berechnet.
6. Sollte unseren Mitarbeitern kein Catering zur Verfügung gestellt werden, berechnen wir dieses mit 28,50 EUR pro Tag pro Mitarbeiter.

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